Ignaz-Günther-Grund-
und Mittelschule Altmannstein
Hofbauernfeld 1
93336 Altmannstein

Telefon09446 424
Fax09446 2984

Unsere Sekretariatszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 - 12.00 Uhr

Schulordnung

Vereinbarungen für unser Zusammenleben

 1. Schulbeginn

 Das Schulgebäude ist morgens ab 7.00 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt auf den Gängen oder Treppen ist ab 7.40 Uhr nicht gestattet. Die Schüler bereiten sich im Klassenzimmer auf die 1. Unterrichtsstunde vor und richten alle benötigten Unterrichtsmaterialien her. Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrer/in, verständigt der/die Klassensprecher/in das Sekretariat oder die Schulleitung.   

2. Garderoben

Jede Klasse hat die ihr zugewiesene Abteilung zu benützen. Mäntel, Anoraks, Sporttaschen u. Ä. werden an den Garderobenhaken aufgehängt. Die Straßenschuhe werden in den Jahrgangsstufen 1-6 vor Betreten des Klassenzimmers gegen Hausschuhe gewechselt, ab Jahrgangsstufe 7 sind trockene, saubere Straßenschuhe erlaubt. Wertgegenstände oder Geld dürfen nicht in der Garderobe zurückgelassen werden. Die Schule übernimmt bei Diebstahl keine Haftung. Diebstähle jeder Art werden angezeigt. Nach dem Umkleiden ist auf dem kürzesten Weg das Klassenzimmer aufzusuchen. Die Hausschuhe sind nach Unterrichtsschluss auf die Ablage zu stellen, die Garderoben sind in ordentlichem Zustand zu verlassen.

3. Klassenzimmer/Unterrichtsräume

Das Betreten der Klassenzimmer und Unterrichtsräume ist mit Hausschuhen gestattet. Für die Sauberhaltung sind alle Schüler/innen mitverantwortlich. Während der Unterrichtszeiten dürfen die Klassenzimmer und Unterrichtsräume nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen werden. Toilettengänge während des Unterrichts sind im Normalfall nicht gestattet. Nach dem Unterricht räumen die Schüler/innen ihre Plätze auf. Der Lehrer, der die letzte Unterrichtsstunde des Tages im Klassenzimmer, Fachraum oder Turnhalle hält, hat die Schüler dazu anzuhalten, rechtzeitig und vollständig aufzuräumen und groben Schmutz aufzukehren. In den Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Unterrichtsräume abgesperrt. Schüler haben sich in Freistunden auf den Bänken vor dem Rektorat aufzuhalten und dort Hausaufgaben anzufertigen oder leise zu studieren. Ballspielen oder Toben im Schulhaus ist weder in Freistunden noch zu sonstigen Zeiten erlaubt. Andere Klassen, die Unterricht haben, dürfen keinesfalls gestört werden.   

 4. Pausen 

Die Pausen dauern von 9.15 bis 9.35 Uhr und von 11.05 bis 11.20 Uhr. Grundsätzlich finden die Pausen draußen statt. Die Schüler haben sich zu Beginn der Pause unverzüglich in den Pausenhof zu begeben. Toilettengänge oder der Einkauf von Pausenverpflegung sind zügig zu erledigen. Beim ersten Gong zum Pausenende um 9.30 Uhr bzw. um 11.15 Uhr betreten alle Schülerinnen und Schüler geordnet das Schulhaus. Die älteren Schüler nehmen dabei Rücksicht auf die jüngeren. Schlechtwetterpausen verbringen die Schüler/innen nach Durchsage der Schulleitung in der Aula. Die Gänge bei den Klassenzimmern sind zügig zu verlassen. Schüler/innen, die am Nachmittag Unterricht haben, halten sich in der Aula auf. Das Pausenhofgelände darf während der Pausen und während des Vormittagsunterrichts nicht verlassen werden. Während der Pausen, vor und nach dem Unterricht und beim Warten auf den Bus können Schüler mit Bällen auf dem Hartplatz Fußball spielen. Der Hartplatz ist für Sportler reserviert, Zuschauer und Pausenbrotverzehrer halten sich außerhalb auf. Auf dem gesamten restlichen Pausenhofgelände ist das Fußballspielen untersagt, das gilt auch vor den Garagen! Der Bereich um die Rutsche gehört den Kindern der Grundschule. Den Anweisungen der Pausenaufsichten, der Lehrkräfte, des Hausmeisters und des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen belegt.

 5. Benützung der Toiletten 

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Bei Bedarf suchen die Schüler/ innen die Toilettenräume grundsätzlich vor Beginn des Unterrichts und zu Beginn und am Ende der Pausen auf. Eventuell auftretende Mängel und Schäden sind sofort dem zuständigen Lehrer oder dem Hausmeister zu melden. Alle Schüler/innen achten auf besondere Sauberkeit in den Toiletten. Toilettenpapier darf nur seiner eigentlichen Bestimmung nach verwendet werden.

    6. Schulhaus und Schulgelände 

Das Schulgelände darf während der Pausen und des Vormittagsunterrichts nicht verlassen werden. Im Schulhaus ist Ruhe und Ordnung zu halten. Bepflanzte Flächen rund um den Pausenhof (z.B. zwischen Betontreppen und Hartplatzzaun) dürfen nicht betreten werden. Die Rasenflächen sind bei Nässe und Schnee keinesfalls als Rutschbahnen zu missbrauchen! Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht erlaubt. In den Unterrichtsräumen, auf den Gängen und Treppen sowie auf dem Schulgelände sind alle Schüler für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich, d. h. Gebäude, Räume, Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. An unserer Schule herrscht auf dem gesamten Schulgelände Spuckverbot. Das Mitnehmen von unterrichtsfremden Gegenständen in die Schule ist untersagt. Dazu gehören auch alle elektronischen Geräte jeglicher Art, ebenso Kopfhörer oder ähnliche Gerätschaften. Handys sind auf dem Schulgelände auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung wird das Mobiltelefon ebenso wie unterrichtsfremde Gegenstände abgenommen. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind verboten. Das Mitbringen oder die Einnahme von Drogen jedweder Art (auch außerhalb des Schulbetriebes) wird umgehend bei der Polizei angezeigt.   

7. Schulschluss/Nachmittagsunterricht 

Nach Schulschluss ziehen sich alle Schüler in der Garderobe um und begeben sich zügig aus dem Schulhaus auf den Nachhauseweg. Fahrschüler, die nicht auf dem Hartplatz Fußball spielen, warten diszipliniert an der Bushaltestelle oder in der Aula.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Schulbusbegleiter/innen ist generell Folge zu leisten.   

 8. Beförderung mit Schulbussen 

In den Schulbussen und an den Bushaltestellen ist rücksichtsvolles und ordentliches Betragen erforderlich. Den Anweisungen des Busfahrers ist umgehend Folge zu leisten. Bei mutwilligen oder bewussten Störungen und Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder. Bei Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann die Schule oder das Busunternehmen ein zeitlich befristetes Beförderungsverbot aussprechen.

   9. Sicherheit 

Fachräume (Physiksaal, Schulküche, Informatikraum, Werkräume, Turnhalle) dürfen ohne Aufsicht nicht betreten werden. Für die Fachräume gelten die jeweiligen Benützungsordnungen. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm müssen die dafür erlassenen Anordnungen genau eingehalten werden. Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Die Fluchtwege sind in jedem Raum markiert. Der Bereich der Halte- und Wendeplätze für Busse ist für Fahrzeuge ohne Berechtigung gesperrt. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, haben die Parkplätze am Altglascontainer anzufahren.

    10. Sonstiges 

Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so darf er den Nachhauseweg erst antreten, wenn er die Unterrichtsbefreiung von dem betroffenen Lehrer, der Schulleitung und der Offenen Ganztagesschule (wenn nötig) unterschrieben hat und dieses im Sekretariat abgegeben wurde. Unfälle auf dem Schulweg oder Schulgelände sind unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen. Schüler/innen, die fehlen, sind bis 8.15 Uhr im Sekretariat zu melden. Die gekennzeichneten Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden. 

Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen. So wird z.B. eine Ordnungsmaßnahme (Verweis, verschärfter Verweis...) auch ausgesprochen, wenn Schüler auf dem Schulweg beim Rauchen beobachtet werden.